Digitaler Nachlass: Konten, Fotos, Abos – was nach dir online weiterlebt
Stand: Juli 2026 – dieser Artikel wird bei Gesetzesänderungen laufend aktualisiert.
Dein Leben hat längst einen zweiten Wohnsitz: im E-Mail-Postfach, in der Foto-Cloud, im Online-Banking, in Dutzenden Abos. Stirbst du, erben deine Angehörigen all das rechtlich automatisch – und scheitern praktisch an der ersten Passwort-Abfrage. Zwischen diesen beiden Sätzen liegt deine Aufgabe.
Das Wichtigste in Kürze
- Rechtlich geklärt: Digitale Konten sind vererbbar – der BGH hat entschieden, dass sie wie Briefe und Tagebücher auf die Erben übergehen. Anbieter-AGB können das nicht aushebeln.
- Praktisch das Problem: Ohne Zugangsdaten bedeutet jedes Konto Monate an Schriftverkehr mit Anbietern – mit Sterbeurkunde, Erbschein und viel Geduld.
- Der Schlüssel zu allem ist das E-Mail-Postfach – darüber laufen Passwort-Resets für fast jeden anderen Dienst. Es verdient die höchste Priorität deiner Vorsorge.
- Die Lösung ist ein Dreiklang: Übersicht (welche Konten existieren), Zugang (sicher hinterlegtes Master-Passwort), Auftrag (wer was tun soll – löschen, sichern, Gedenkzustand).
- Laufende Abos kosten weiter, bis jemand kündigt – oft unbemerkt, weil die Rechnungen nur digital kommen.
Was Erben dürfen – und woran sie scheitern
Seit dem Facebook-Urteil des Bundesgerichtshofs ist die Rechtslage eindeutig: Der digitale Nachlass fällt in die Gesamtrechtsnachfolge – Erben treten in die Verträge ein und haben Anspruch auf Zugang zu den Konten, so wie sie auch Briefe und Tagebücher erben. Datenschutz der Kommunikationspartner und Anbieter-AGB stehen dem nicht entgegen.
Die Praxis sieht anders aus: Zwei-Faktor-Authentifizierung auf einem gesperrten Handy, Konten unter Spitznamen, Anbieter im Ausland, und niemand weiß überhaupt, welche Konten existieren. Jeder einzelne Zugang wird dann zum Verwaltungsakt – Sterbeurkunde einreichen, Erbennachweis führen, warten. Bei zwanzig, dreißig Konten summiert sich das zu Monaten der Mühsal, während Abos munter weiter abbuchen und wertvolle Fotos in einer Cloud liegen, deren Speicherfrist abläuft.
Der Dreiklang: Übersicht, Zugang, Auftrag
- Übersicht schaffen. Liste alle Konten auf: E-Mail, Banking und Zahlungsdienste, Versicherungsportale, soziale Netzwerke, Foto- und Cloud-Speicher, Streaming und Abos, Online-Shops, Krypto-Wallets. Ohne diese Landkarte sucht deine Familie im Nebel – im Planer gibt es dafür das eigene Kapitel „Digitaler Nachlass“.
- Zugang sicher regeln. Die eleganteste Lösung: ein Passwort-Manager – deine Familie braucht dann nur ein einziges Master-Passwort. Dieses gehört nicht auf die Kontenliste, sondern getrennt und sicher verwahrt: etwa im versiegelten Umschlag im Safe oder Bankschließfach. In Dokumenten notierst du nur Orte, nie Passwörter. Denk auch an die Entsperrung von Handy und Computer – dort liegen 2FA-Codes und Fotos.
- Auftrag erteilen. Lege fest, wer sich kümmern soll (idealerweise ausdrücklich in der Vorsorgevollmacht, über den Tod hinaus) und was geschehen soll: Welche Konten löschen? Welche Fotos sichern? Profile in den Gedenkzustand versetzen oder entfernen?
Die Werkzeuge der großen Anbieter – zu Lebzeiten einrichten
Einige Plattformen bieten eingebaute Nachlass-Funktionen, die du in wenigen Minuten aktivierst: Bei Google der Kontoinaktivität-Manager (benachrichtigt Vertrauenspersonen und kann Daten freigeben oder löschen), bei Apple der Nachlasskontakt (Zugriff auf Fotos und Daten ohne Passwort-Odyssee), bei Facebook/Instagram Nachlasskontakt und Gedenkzustand. Diese fünf Minuten pro Dienst ersparen deinen Erben Wochen – und sind komplett kostenlos.
Und der unromantische, aber teure Teil: Abos und Verträge. Streaming, Software, Speicherplatz, Mitgliedschaften – sie laufen weiter, bis jemand kündigt, und die Familie erfährt oft erst nach Monaten davon, weil Rechnungen nur digital eintreffen. Deine Übersichtsliste ist hier bares Geld.
Vom Wissen ins Handeln kommen
Dein digitales Leben verdient dieselbe Ordnung wie dein Aktenordner – der Planer führt dich durch.
Der Planer für den Lebensabschluss
Enthält das eigene Kapitel „Digitaler Nachlass“: Konten-Übersicht, E-Mail als Schlüssel, sichere Passwort-Regelung – zum Ausfüllen.
Zum PlanerDas Vorsorge-Komplett-Paket
Mit dem Dokumenten-Verzeichnis (Regel: Orte, nie Passwörter) und der Master-Checkliste für den jährlichen Digital-Check.
Zum Komplett-PaketHäufige Fragen
Dürfen meine Erben überhaupt auf meine Konten zugreifen?
Ja – der BGH hat entschieden, dass digitale Konten vererbbar sind und auf die Erben übergehen, wie Briefe und Tagebücher. Anbieter-AGB können dieses Erbrecht nicht ausschließen. Praktisch brauchen Erben aber Nachweise (Sterbeurkunde, ggf. Erbschein) oder – viel einfacher – deine hinterlegten Zugänge.
Soll ich meine Passwörter aufschreiben?
Nicht als Liste neben dem Computer. Besser: ein Passwort-Manager, dessen Master-Passwort getrennt und sicher hinterlegt ist – etwa im versiegelten Umschlag im Safe oder Bankschließfach. In Übersichten und Verzeichnissen stehen nur die Orte, nie die Passwörter selbst.
Was passiert mit meinen Fotos in der Cloud?
Ohne Zugang oder Nachlasskontakt können sie nach Ablauf von Inaktivitätsfristen unwiederbringlich gelöscht werden. Richte deshalb die Nachlass-Funktionen der Anbieter ein (Apple Nachlasskontakt, Google Kontoinaktivität-Manager) und halte fest, wo deine wichtigsten Erinnerungen liegen.
Was ist der Gedenkzustand bei Facebook und Instagram?
Das Profil bleibt als Erinnerungsort bestehen, kann aber nicht mehr genutzt werden; ein benannter Nachlasskontakt darf es verwalten. Alternativ können Angehörige die vollständige Löschung beantragen. Was du möchtest, legst du am besten selbst fest – zu Lebzeiten, im Profil und im Planer.
Reicht ein Satz im Testament wie „mein digitaler Nachlass geht an meine Tochter“?
Er hilft, ersetzt aber nicht die praktische Vorsorge: Ohne Kontenliste und Zugangsregelung nützt die schönste Klausel nichts. Die Kombination wirkt: Zuständigkeit in Vollmacht/Testament + Übersicht und Zugang im Planer.
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